Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht (16.3.2016)

Am 16.3.2016 wurde der Referententwurf zum Bundesverehrswegeplan (BVWP) veröffentlicht. Der Referentenentwurf so wie viele Begleitdokumente findet sich auf der Webseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Stadttunnel Freiburg (Bezeichnung A860 / B31-G20-BW-T1-BW Freiburg AS Freiburg-Mitte) steht unter der laufenden Nummer 300 im „vordringlichen Bedarf“.

Für die neuen Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen:

  1. Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) sowie
  2. Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*).

Vorhaben des VB/VB-E sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.

Der Stadttunnel Freiburg ist unter den Straßenprojekten in Baden-Württembergs bezogen auf den Kilometer das mit weitem Abstand teuerste Projekt. Der Stadttunnel schneidet daher beim Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV*) mit einem NKV von 1,9 unter den rund 100 Straßenprojekten im vordringlichen Bedarf in Baden-Württemberg auch vergleichsweise schlecht ab.

Bei den übergeordneten Zielen des BVWP 2030 wird gleich 3 mal das Ziel „Verbesserung Verkehrsfluss/Engpassbeseitigung“ genannt.

Grundlage für den BVWP ist die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragte Verkehrsprognose 2030. Sie sieht einen weiteren Anstieg der Verkehrsleistung im Personenverkehr (die Anzahl der Reisenden multipliziert mit der von ihnen im Durchschnitt zurückgelegten Strecke) um insgesamt 12,2 % gegenüber 2010 vorher (0,6% pro Jahr). Und der Güterverkehr (Masse der transportierten Güter multipliziert mit der von ihnen zurückgelegten Strecke) soll so die Prognose bis 2030 um 38 % wachsen. Haupttreiber dafür ist eine deutliche Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs.

„Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt rd. 264,5 Mrd. €. Dieses deckt mit 226,7 Mrd. € den Substanzerhalt sowie die Aus- und Neubauprojekte des VB mit VB-E für den Zeitraum von 2016 bis 2030 ab. Hinzu kommen 37,8 Mrd. € zur Abfinanzierung von Vorhaben, die erst in einer späten Phase des BVWP-Geltungszeitraums begonnen und nach 2030 zu Ende finanziert werden.
Allein für den Erhalt der Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße werden von 2016 bis 2030 ca. 141,6 Mrd. € benötigt. Diese Summe entspricht rd. 69 % des BVWP-Finanzrahmens im Zeitraum von 2016 bis 2030. Für Neubauvorhaben des vordringlichen Bedarfs stehen nach dem BVWP zwischen 2016 und 2030 etwa 19,3 Mrd. € für ganz Deutschland zur Verfügung. Demgegenüber stehen im vordringlichen Bedarf Projekte mit einem finanziellen Volumen von knapp 43,5 Mrd. EUR. Es ist also keineswegs sicher, ob der Stadttunnel Freiburg trotzdem er im vordringlichen Bedarf steht auch finanziert wird.

*Die Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) stellt alle in Geldeinheiten darstellbaren positiven und negativen Projektauswirkungen gegenüber. Daraus ergibt sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Projekte gelten im BVWP dann als gesamtwirtschaftlich sinnvoll, wenn die Summe aller Nutzen größer sind als die Investitionskosten ist (NKV>1).

Bis zum 2.5.2016 können alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland zum Referentenentwurf BVWP Stellung nehmen.